Nachhaltigkeit spielt auch in der Fuhrpark- und Mobilitätsbranche eine immer größere Rolle. Nicht nur durch die Umstellung der Antriebe auf die Elektromobilität, sondern in erheblichem Maße auch durch regulatorische Anforderungen. Eine Maßnahme zur Förderung des nachhaltigen Handelns ist die EU-Taxonomie.

Was ist die EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union entwickelt wurde, um Unternehmen dabei zu helfen, ökologisch nachhaltige Investitionen zu tätigen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen. Die Taxonomie definiert wissenschaftliche Kriterien und Messgrößen, die Unternehmen dabei helfen sollen, zu bestimmen, welche ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können.

Das Ziel der EU-Taxonomie ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Investitionen in grüne Projekte zu erhöhen und so Investoren zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Taxonomie soll auch dazu beitragen, das Risiko von „Greenwashing“ zu reduzieren, bei dem Unternehmen Investitionen als umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind.

Die EU-Taxonomie deckt sechs Umweltbereiche ab: Klimawandel, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme. Eine Wirtschaftsaktivität gilt dann als nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem dieser Umweltziele leistet, kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt wird, ergänzende technische Bewertungskriterien sowie die sozialen Mindeststandards eingehalten werden.

Was bedeutet das für das Fuhrparkmanagement

Die EU-Taxonomie kann auch Auswirkungen auf das Fuhrparkmanagement haben, insbesondere wenn es um die Beschaffung und Nutzung von Fahrzeugen geht. Fahrzeuge, die mit umweltfreundlicheren Technologien und Brennstoffen betrieben werden, können als ökologisch nachhaltige Investitionen betrachtet werden, wenn sie die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen.

Daher kann das Fuhrparkmanagement bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge die Kriterien der EU-Taxonomie berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Flotte umweltfreundlicher wird. Das kann beispielsweise bedeuten, dass das Unternehmen Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge oder Fahrzeuge mit geringem Emissionsausstoß bevorzugt.

Darüber hinaus kann das Fuhrparkmanagement auch Maßnahmen ergreifen, um den Betrieb der bestehenden Flotte umweltfreundlicher zu gestalten, wie beispielsweise die Einführung von Carsharing-Programmen oder die Förderung des öffentlichen Verkehrs für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Fuhrparkmanagement können Unternehmen nicht nur ihre Umweltauswirkungen reduzieren, sondern auch ihr Image als umweltbewusstes Unternehmen stärken.

Was bedeutet das für die Mobilität von Unternehmen

Insbesondere auf Geschäftsreisen und im täglichen Pendelverkehr von Mitarbeitenden kann die EU-Taxonomie Auswirkungen auf die Mobilität von Unternehmen haben. Unternehmen können sich bei der Planung von Geschäftsreisen und der Auswahl von Verkehrsmitteln an den Kriterien der EU-Taxonomie orientieren, um sicherzustellen, dass sie umweltfreundlicher und nachhaltiger sind.

Dies kann bedeuten, dass Unternehmen den Einsatz von Flugzeugen reduzieren und stattdessen auf Bahn- oder Busreisen umsteigen, insbesondere für kürzere Strecken. Auch die Förderung von Videokonferenzen und virtuellen Meetings kann dazu beitragen, die Notwendigkeit von Geschäftsreisen zu reduzieren und somit den CO2-Fußabdruck des Unternehmens zu verringern.

Darüber hinaus können Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um den täglichen Pendelverkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren, wie beispielsweise die Förderung von Carsharing-Programmen, die Bereitstellung von Fahrrädern oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen in der Nähe von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Insgesamt kann die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Mobilität von Unternehmen dazu beitragen, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren und gleichzeitig das Image des Unternehmens als umweltbewusstes Unternehmen zu stärken.

EU-Taxonomie und CSRD

Eng verknüpft mit der EU-Taxonomie ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU erschienen und am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Ab Mitte 2024 werden die neuen Anforderungen auch im deutschen Recht verankert sein. Die CSRD stellt die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und löst damit die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) ab. Durch die neue Regelung wurde der Anwendungskreis auf alle Unternehmen erheblich ausgeweitet. Berichtspflichtig ist, wer zwei der drei Merkmale aufweist:

  • Mehr als 250 Beschäftigte
  • Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
  • Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro 

Wie ist der aktuelle Stand der EU-Taxonomie

Der aktuelle Stand der EU-Taxonomie ist, dass die Verordnung zur Festlegung der Kriterien für die Bestimmung von Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen, auch als Taxonomie-Verordnung bekannt, im Juni 2020 verabschiedet wurde. Die Verordnung ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten und wird schrittweise umgesetzt.

Im Dezember 2020 wurden die ersten delegierten Rechtsakte der EU-Kommission zur Umsetzung der Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Diese delegierten Rechtsakte legen die technischen Screening-Kriterien fest, die bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Die Screening-Kriterien umfassen derzeit die Bereiche Klimawandel und Anpassung an den Klimawandel.

Es wird erwartet, dass weitere delegierte Rechtsakte in den kommenden Jahren veröffentlicht werden, um die restlichen vier Umweltbereiche der Taxonomie abzudecken. Darüber hinaus müssen die Unternehmen seit 2022 damit beginnen, in ihren Finanzberichten zu offenbaren, wie und inwieweit ihre Geschäftsaktivitäten den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen.

Insgesamt befindet sich die Umsetzung der EU-Taxonomie noch in einem frühen Stadium, aber es wird erwartet, dass sie in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle bei der Förderung von nachhaltigen Investitionen und dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft spielen wird.