Mit dem neuen Jahr kam es zu drastischen Einschnitten beim Thema Umweltbonus. Seit dem 1. Januar 2023 werden nämlich Plug-in-Hybride vom Staat nicht mehr finanziell gefördert. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, erhofft sich dadurch eine konsequentere Ausrichtung des Umweltbonus auf den Klimaschutz. Bei reinen Elektrofahrzeugen wurde die Prämie um bis zu 40 Prozent gesenkt. Und auch die Gesamtsumme der Fördergelder wurde gedeckelt.

Der Umweltbonus wurde ursprünglich als ein finanzieller Anreiz ins Leben gerufen, um die durch individuelle Mobilität mit einem Pkw erzeugte Schadstoffbelastung der Luft zu reduzieren. Gleichzeitig soll mithilfe des Bonus der Absatz neuer und junger gebrauchter Elektrofahrzeuge gefördert und dadurch die Nachfrage nach diesen umweltfreundlicheren Fahrzeugen in die Höhe getrieben werden. Bis Ende 2022 war es dabei zweitrangig, wie „grün“ die betroffenen Autos tatsächlich unterwegs waren. Neben Besitzer:innen von reinen batterie- und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen konnten sich auch Halter:innen von Plug-in-Hybriden einen gewissen Bonus ausbezahlen lassen. Das hat sich nun geändert.

Senkung der Bonussumme
Seit dem Jahreswechsel 2022/2023 unterscheidet das Förderprogramm ganz deutlich zwischen den jeweiligen Antriebsarten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen einer neuen Richtlinie bereits Ende vergangenen Jahres den Umweltbonus entsprechend angepasst. Konkret bedeutet das: Plug-in-Hybride erhalten künftig keine Förderung mehr, da der Klimaschutzeffekt umstritten ist. Zudem wurden die Fördersätze für klassische E-Fahrzeuge – egal ob basierend auf Batterie- oder Brennstoffzellenbetrieb – gesenkt. Noch bis zum 31. Dezember 2023 gelten folgende Fördersätze:

Abbildung: Umweltbonus für Fahrzeuge mit Batterie oder Brennstoffzelle

 

 

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge bei einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchte

Mindesthaltedauer

Kauf

4.500 Euro

3.000 Euro

3.000 Euro

12 Monate

Leasing 12 bis 23 Monate

2.250 Euro

1.500 Euro

1.500 Euro

12 Monate

Leasing über 23 Monate

4.500 Euro

3.000 Euro

3.000 Euro

24 Monate

Quelle: BMWK

Nach wie vor ist das Datum des Förderantrags maßgeblich. Für dieses wiederum ist die Fahrzeugzulassung Voraussetzung. Insgesamt ist das Bonusprogramm auf eine Fördersumme von 2,1 Milliarden Euro gedeckelt. Interessenten sollten also schnell sein.

Zuschuss soll langfristig auslaufen
Ab 2024 werden die Summen weiter gekürzt. Und bereits ab 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen den Förderzuschuss beantragen. Zur Begründung bringt Habeck an, dass sich die E-Fahrzeugquote in Deutschland bereits stark der Zwei-Millionen-Marke nähert. Mit zunehmender Beliebtheit würden die staatlichen Zuschüsse an Bedeutung verlieren. Um den Übergang hin zum Auslauf der Förderung möglichst fließend zu gestalten, wurde das Förderprogramm nun entsprechend grundlegend angepasst.

Weitere Informationen sowie die Formulare für den Förderantrag unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html

 

Quellen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220726-habeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html
https://pixabay.com/de/illustrations/wagen-elektroauto-ladestation-6943487/