Ins Auto einsteigen, sich zurücklehnen und am Zielort ankommen, ohne dass man etwas machen muss. So stellen sich manche die Zukunft des Fahrens vor. Die Entwicklung von autonomen Fahrzeugen hat in den letzten Jahren Fahrt aufgenommen und ist noch lange nicht beendet. Doch was ist autonomes Fahren eigentlich und inwiefern ist es relevant für den Fuhrpark?
Schon jetzt sind viele Funktionen in Autos automatisiert: Berganfahrassistent, automatischer Spurhalteassistent, adaptives Licht, Einparkhilfe. Das große Ziel ist jedoch das autonome Fahren, bei dem Fahrer:innen nichts tun müssen und das Auto von selbst fährt. Insbesondere für ältere Menschen, die nicht mehr selbst zum Arzt oder ähnlichem fahren können oder sollen, wäre das autonome Fahren eine echte Bereicherung. Aber auch im allgemeinen Straßenverkehr könnte das autonome Fahren dazu beitragen, dass weniger Unfälle passieren. Trotzdem ist der Weg dahin noch ein weiter und es muss noch viel geforscht und entwickelt werden, um dieses Ziel zu realisieren.
Die Stufen des autonomen Fahrens
Stufe 0: Keine Automation
Bei Stufe 0 verfügt das Auto zwar über Systeme, die die Fahrer:innen unterstützen, wie beispielsweise das Antiblockiersystem (ABS), trotzdem lenken die Fahrer:innen das Auto eigenständig.
Stufe 1: Assistiertes Fahren
Beim assistierten Fahren haben die Fahrer:innen die Kontrolle über das Fahrzeug. Zwar können sie dabei durch Fahrassistenzsysteme unterstützt werden, aber die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Ein Beispiel wäre der Einsatz von Tempomaten. Zwar helfen sie, die Geschwindigkeit zu halten, trotzdem müssen Fahrer:innen den Verkehr im Blick behalten und im Notfall eingreifen, damit es nicht zu Unfällen kommt. Manche Tempomaten verfügen zusätzlich über die Funktion, den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu regulieren. Doch auch hier gilt, dass Fahrer:innen auf den Verkehr achten müssen und sich nicht blindlings auf die Fahrassistenzsysteme verlassen. Alle Fahrassistenzsysteme sind darüber hinaus abschaltbar.
Stufe 2: Teilautomatisiertes Fahren
Ähnlich wie bei Stufe 1 müssen Fahrer:innen das Fahrzeug eigenständig steuern. Dabei bekommt er Unterstützung durch Fahrassistenzsysteme, deren Funktionen weiterentwickelt wurden. So können die Assistenzsysteme beispielsweise kombiniert werden und im Falle eines Staus kann der Abstandsregelautomat zusammen mit dem Spurhalteassistent zum Einsatz kommen und gemeinsam mit Sensoren dafür sorgen, dass man im Stau nicht nur die richtige Geschwindigkeit, sondern auch den richtigen Abstand hält. Auch hier ist es wichtig, dass der Fahrer den Überblick über den Verkehr hat und eingreifen kann, wenn es erforderlich ist.
Stufe 3: Hochautomatisiertes Fahren
Das hochautomatisierte Fahren zeichnet sich dadurch aus, dass Fahrer:innen nicht permanent den Verkehr im Blick haben müssen. Das Fahrzeug ist in der Lage, das Umfeld zu überwachen und sich an die Gegebenheiten anzupassen. Die Fahrer:innen können unterdessen anderen Tätigkeiten nachgehen und beispielsweise einen Film schauen oder lesen. Trotzdem müssen sie eingreifen können, wenn die Systeme an ihre Grenzen kommen. Auch ist es wichtig zu erwähnen, dass diese Funktionen nicht immer und überall anwendbar sind, sondern auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sind, beispielsweise beim Fahren auf Autobahnen.
Stufe 4: Vollautomatisiertes Fahren
Beim vollautomatisierten Fahren werden Fahrer:innen zum Passagier und können die Kontrolle komplett abgeben. Das Fahrzeug fährt eigenständig und Fahrer:innen müssen nicht in der Lage sein, im Notfall einzugreifen, weil das Fahrzeug selbstständig erkennt, wann es die Geschwindigkeit anpassen oder andere Maßnahmen ergreifen muss, um keinen Unfall zu verursachen. Unterdessen können Fahrer:innen anderen Tätigkeiten nachgehen und unter Umständen sogar schlafen.
Stufe 5: Autonomes Fahren
Das Fahrzeug übernimmt alle Tätigkeiten, die normalerweise von Fahrer:innen übernommen werden. Es kann selbstständig Gas geben und Bremsen, blinken, die Spur wechseln oder auf die Autobahn auf und ab fahren. Fahrer:innen müssen nichts mehr tun und verfügen unter Umständen nicht mal mehr über Lenkrad oder Pedale. Darüber hinaus können autonome Autos auch komplett auf einen Passagier verzichten und vollkommen allein von A nach B fahren.
Rechtliche Lage in Deutschland
Das Fahren mit Assistenzsystemen ist inzwischen in dem deutschen Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Viele Autofahrer:innen nutzen die Systeme, um sich unterstützen zu lassen und die Fahrt so angenehmer zu gestalten. Zwar muss man nach wie vor auf den Straßenverkehr achten und immer bereit sein einzugreifen, aber zusätzliche Funktionen wie ein Tempomat oder ein automatisches Abblendlicht bringen weitere Erleichterungen. Fehler oder Verstöße kann man dennoch nicht auf ein Versagen der Technik schieben, weil Fahrer:innen den Verkehr immer im Blick haben müssen.
Beim hochautomatisierten Fahren können Autofahrer:innen zumindest im Stau die Vorzüge vom autonomen Fahren genießen. Allerdings gelten auch hier Einschränkungen. Während Fahrer:innen im Stau stehen, kann das Fahrzeug selbstständig fahren, sodass sie Zeitung lesen oder sich anderen Dingen zuwenden können. Die Geschwindigkeit ist hier allerdings auf 60 km/h begrenzt. Bei Geschwindigkeiten darüber müssen Fahrer:innen auch weiterhin auf den Verkehr achten und jederzeit eingreifen können.
Komplett autonomes Fahren liegt bisher noch in der Zukunft. Zwar wurde im Jahr 2021 vom Bundestag und Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, durch das autonome Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr fahren können, allerdings nur in Bereichen, die vorher genehmigt wurden. So findet das Gesetz bisher nur Anwendung auf Firmen- oder Betriebsgeländen, zum Beispiel bei Shuttlebussen. Darüber hinaus muss der Betrieb von autonomen Fahrzeugen ständig von einer Person überwacht werden, die im Notfall eingreifen kann.
Relevanz für den Fuhrpark
Vor dem Hintergrund der rechtlichen Lage erscheint die Zukunft des autonomen Fahrens erst einmal nüchtern. Trotzdem können die Betreiber von Fuhrparks es bereits jetzt in ihre Unternehmen einbringen. So können autonome Fahrzeuge auf dem Firmengelände eingesetzt werden, ohne dass sie Fahrer:innen benötigen. Dadurch können die Mitarbeiter:innen anderen Tätigkeiten nachgehen als beispielsweise Ware von einem Ort an den anderen zu fahren. Ebenfalls attraktiv könnten Shuttlebusse sein, die die Mitarbeiter:innen an ihren Arbeitsplatz bringen.
Für autonome Dienstwagen, die während der Fahrt zu einem mobilen Büro werden, ist es aber noch ein langer Weg – wenn man nicht gerade im Stau steht. Auch der ADAC ist in seiner Prognose-Studie zum autonomen Fahren zu dem Schluss gekommen, dass erst im Jahr 2050 vermutlich die Hälfte der Fahrzeuge auf deutschen Straßen autonom fahren werden können, allerdings auch nur auf den Autobahnen.
Die Zukunft des autonomen Fahrens
Eine repräsentative Umfrage von Bitkom aus dem Jahr 2023 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Deutschen davon überzeugt ist, dass in Zukunft neben den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Zügen, auch Autos überwiegend autonom fahren werden. Mit einigen Vorteilen: Schnellere Taktung der U-Bahnen, optimierter Verkehrsfluss auf den Straßen, weniger Einschränkungen durch Streiks. Und 84 Prozent sehen neue Mobilitätsangebote als Beitrag zum Klimaschutz.
Insbesondere autonome Fahrzeuge im ÖPNV bringen einige Vorteile mit sich, wie beispielsweise eine höhere Verlässlichkeit, einen größeren Fahrkomfort, mehr Sicherheit sowie eine Entlastung für die Umwelt. Darüber hinaus benötigen Autonome Fahrzeuge keine Fahrer:innen wodurch ein Fahrermangel keine Probleme mehr darstellt und die Mobilität auch in ländlicheren Regionen sichergestellt werden kann.
Sicher ist jedoch, dass Interesse an den neuen Technologien besteht. Daher ist es ratsam für Fuhrparkverantwortliche darüber nachzudenken, sie in Zukunft in ihren Fuhrpark aufzunehmen und auch den Mitarbeitern durch Dienstwagen zur Verfügung zu stellen.
Es lohnt sich also, den Entwicklungen der Automobilbranche zu folgen und auch die Gesetzeslage nicht außer Acht zu lassen. Bereits jetzt sind auf US-amerikanischen Straßen autonome Lkw unterwegs. Diese sollen eingesetzt werden, um dem Fahrermangel entgegenzuwirken. Und auch autonome Pkw kann man dort auf den Straßen in Form von Taxis bereits finden. Wann die Gesetzeslage und die Technik es auch in Deutschland zulässt, auf vollautonomes Fahren zu setzen, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch schon, dass das autonome Fahren auch in Fuhrparks von Unternehmen effizient eingesetzt werden und Vorteile mit sich bringen kann.
Deutschland als Innovationsstandort
Damit Deutschland als Innovationsstandard angesehen werden kann und eine führende Rolle sowohl bei der Entwicklung als auch der Kommerzialisierung des automatisierten und vernetzten Fahrens einnehmen kann, muss es noch einige Anstrengungen unternehmen, um auch als glaubwürdig wahrgenommen zu werden. Dazu muss die Politik konkrete und aktualisierte Bekenntnisse zur Vision des autonomen Fahrens machen, die auch von der Gesellschaft angenommen und umgesetzt werden.
Auch wenn die Aufgabe Deutschland zu einem Innovationsstandort für autonomes Fahren zu machen nicht leicht erscheint, ist sie dennoch machbar, da die nötigen Rahmenbedingungen gegeben sind. Es muss nur entsprechend gehandelt werden. Dies geht aus der Studie „Deutschland zum Innovationsstandort für das automatisierte und vernetzte Fahren machen – Herausforderungen und Maßnahmen zur Skalierbarkeit von automatisierten und vernetzten Fahrsystemen (AVF)“ des Fraunhofer Instituts hervor. (Deutschland zum Innovationsstandort für das automatisierte und vernetzte Fahren machen (fraunhofer.de))