Die Batterie ist das Herzstück eines jeden Elektroautos, ohne sie läuft nichts. Gleichzeitig ist sie das kostspieligste Bauteil. Ein Schaden am Akku kann deshalb teure Folgen mit sich bringen. „Essenziell ist auch für die Fahrzeugbewertung am Leasing-Ende, dass der Nutzer alle Pflichten kennt und sachgerecht mit dem Akku umgeht. Dabei spielt auch die Ein- und regelmäßige Unterweisung der Fahrer eine wichtige Rolle“, sagt Frank Hägele, Vorstandsvorsitzender des VMF.

Vor dem Kauf eines Elektroautos stellen sich häufig Fragen zur Haltbarkeit oder Reparaturmöglichkeit eines Akkus. Der ADAC hat einen umfassenden Artikel veröffentlicht, der Informationen zu Lebensdauer, Garantie und Reparatur von Elektroauto-Batterien zusammenfasst.

Elektroautos verfügen über ein intelligentes Batteriemanagement, das die Temperatur und die Spannungen der einzelnen Zellen in der Batterie misst. Das stellt sicher, dass die Zellen weder überhitzen noch zu kalt werden, was sich negativ auf die Leistungsfähigkeit auswirken könnte. Bei den meisten Herstellern wird eine Akkugarantie von acht Jahren und rund 160.000 Kilometern geboten. Um einen Garantiefall geltend zu machen, müssen sich Nutzende in jedem Fall an die Garantiebedingungen der Bedienungsanleitung halten. Dazu gehört insbesondere eine Wartung, die rechtzeitig nach Herstellervorschrift erfolgt.

Laut ADAC sind die wichtigsten Gründe, die zum Garantieausschluss führen können, folgende:

  • Unsachgemäße Arbeiten oder Nachrüstungen des Fahrzeugs
  • Tiefentladung des Akkus durch längere Standzeit
  • Versäumen eines Software-Updates
  • Unsachgemäße Behandlung des Akkus

Um einen Garantieausschluss zu vermeiden, sollten Käufer:innen und die Verantwortlichen beim Fuhrparkbetreiber die Garantiebedingungen genauestens lesen. Außerdem ist es von Vorteil, sich die nutzbare Akkukapazität im Neuzustand bescheinigen zu lassen, um eventuell Garantieansprüche geltend zu machen. Bei den meisten Herstellern muss die Mindestgrenze der Akkukapazität nach acht Betriebsjahren bei 70 Prozent liegen. Wird der Wert unterschritten, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden.

Im entsprechenden Beitrag des ADAC finden sich außerdem noch weiterführende Informationen zu den Garantieausschlüssen und -bedingungen sowie Langzeittests des ADAC von vier verschiedenen Elektroautos. Hier gelangen Sie direkt zum Beitrag.

Quelle: ADAC, Februar 2022