Gerade in puncto Elektromobilität sind Fördermaßnahmen in aller Munde. Mit dem bei Zulassung bis 31.12.2022 um die Innovationsprämie erhöhten Umweltbonus von bis zu 9.000 Euro sollte unter anderem die Nachfrage nach Elektrofahrautos gesteigert werden. Jetzt gibt es starke Unsicherheiten und eine deutliche Investitionszurückhaltung. „Die Bundesregierung muss handeln und die Beantragungsfrist der Innovationsprämie nochmals verlängern und an die Liefersituation anpassen“, sagt Frank Hägele, Vorsitzender des VMF. Da die Förderzusagen bis Ende 2022 gelten und Lieferzusagen oft Makulatur sind, ist die fest einkalkulierte Fördersumme gefährdet.

Grund: Ein entsprechender Antrag kann erst gestellt werden, wenn das jeweilige Fahrzeug bereits zugelassen ist. Und das muss bis zum 31.12. dieses Jahres geschehen sein. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) verankert. Das Bestelldatum spielt dabei keine Rolle. Aufgrund der bestehenden Auslieferungsschwierigkeiten hatte die Bundesregierung den Stichtag um ein Jahr auf den 31. Dezember 2022 verlängert. Die Wiedereinführung eines zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten würde dagegen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten, wie das BMWK verlauten lässt.

Dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) geht der Vorstoß nicht weit genug. Aufgrund des durch den Ukraine-Krieg zusätzlich verschärften Halbleitermangels und der damit einhergehenden Lieferengpässe im Automobilsektor werden unzählige Autokäufer:innen noch bis 2023 auf ihren längst bestellten Wagen warten müssen. Dazu kommen nun fehlende Kabelbäume aus der Ukraine. Der ZDK schlägt daher vor, das Datum der Fahrzeugbestellung als maßgebliches Kriterium zu verankern. „Das Beharren auf dem Zulassungsdatum ist ein Sieg behördlicher Bequemlichkeit über die Erfordernisse der Praxis und des Vertrauensschutzes. Wer ein batterieelektrisches Fahrzeug bestellt, erwirbt jetzt nur noch ein Los zur Teilnahme an der Förderlotterie. Das wird den Absatz dieser Fahrzeuge zunehmend bremsen“, so ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.

Es wäre also recht einfach gewesen. Doch der Bundestag hat nun einen entsprechenden Antrag von CDU und CSU abgelehnt. Die Schwesterparteien hatten gefordert, die Auszahlung des Umweltbonus künftig an das Datum der Fahrzeugbestellung zu koppeln. Unternehmen sind verunsichert, denn: Wer jetzt ein Fahrzeug bestellt, das 2022 nicht mehr zugelassen werden kann, der bekommt nach derzeitigem Stand den Umweltbonus ohne Innovationsprämie. Was die Lage für die Hersteller nicht einfacher macht ist, dass die steigende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen nicht nur durch Lieferprobleme gebremst wird. Dazu kommen der Stopp der Förderungen von Plug-in-Hybriden ab 2023 sowie die extrem steigenden Preise für die Batterieproduktion und damit auch von rein elektrischen Fahrzeugen. Durch die Änderung bei der Bemessungsgrundlage hin zum Brutto-Gesamtlistenpreis inklusive Sonderausstattung werden sich auch die Fördersummen für rein elektrische Fahrzeuge ändern. „Der VMF sieht das ebenfalls problematisch. Sicher ist die Regierung derzeit auf den Krieg fokussiert, aber die Auswirkungen auf die Lieferketten müssen genauso betrachtet und gelöst werden. Förderzusagen müssen eingehalten und das Verfahren im Inland muss entschieden werden – und zwar so schnell wie möglich. Elektromobilität ist ein Baustein in Richtung mehr Nachhaltigkeit“, gibt Hägele zu bedenken.