Ersparen Sie sich hohe Ablösesummen, indem Sie einen Nachfolgenutzer finden.

Manche Leasingfahrzeuge werden aus personellen oder betrieblichen Gründen vor Ablauf des Vertrages überflüssig. Das Vertragsende ist noch weit und ein ordentliches Kündigungsrecht meistens ausgeschlossen.

Außerordentliche Vertragsauflösungen sind in der Regel nur bei schweren technischen Mängeln, sachwidrigem Einsatz oder Zahlungsverzug möglich bzw. erforderlich. Für alle anderen Fälle müssen Sie sich als Fuhrparkmanager mit Ihrem Flottendienstleister gütlich einigen. Ist dieser mit Ihrem außerordentlichen Kündigungswunsch einverstanden, muss er die verbleibenden Leasingraten neu berechnen. Berücksichtigt werden: die Laufleistung (Mehr- oder Minderkilometern), der Restwert, die Abzinsung und der von einem Gutachter ermittelte Händlereinkaufspreis für den Leasingrückläufer als Gebrauchtwagen. Als Ablösesumme werden für Sie – je nach Restlaufzeit und Fahrzeugwert – zumeist vier- bis fünfstellige Eurobeträge fällig.

Deutlich günstiger ist es, wenn Sie anstatt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, für das Fahrzeug einen Nachfolgenutzer finden. Ist der Leasingeber einverstanden und sind alle Details wie Umschreibungskosten, Aufrechnungen usw. geklärt, können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übertragen werden. Sicher ist Ihnen Ihr Flottendienstleister bei dieser Suche auch aus seinem Kundenstamm behilflich.

Ersparen Sie sich durch eine Nachfolgersuche hohe Ablösesummen bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe und Vertragsauflösung.