Passen Sie bei Mehr- oder Minderkilometer-Abweichungen die Bedingungen frühestens nach der Hälfte der Laufzeit an.

Über 50 Prozent aller Leasingverträge weisen zum Vertragsende signifikante Abweichungen zur ursprünglich vereinbarten Fahrleistung auf. Der Ausgleich findet in der Regel über die Mehr- bzw. Minderkilometerabrechnung statt, sofern keine Vertragsanpassung während der Laufzeit stattgefunden hat.

Die VMF-Empfehlung lautet daher:

  1. Vermeiden Sie während der Laufzeit mehrere Anpassungen, da eine Umstellung immer mit Kosten verbunden ist.
  2. Nur bei signifikanten und konstanten Abweichungen von mehr als 20 Prozent von der vereinbarten Gesamtfahrleistung sollten Sie eine Anpassung bei Ihrem Leasinggeber beantragen.
  3. Unterhalb dieser Grenze sollten Sie eine Mehr- bzw. Minderkilometerabrechnung am Laufzeitende zu vorher vertraglich vereinbarten Konditionen nutzen.
  4. Warten Sie bei Abweichungen mindestens die Hälfte der Vertragslaufzeit ab, da sich zu viel oder zu wenig gefahrene Kilometer am Anfang während der Laufzeit noch ausgleichen können.

Daher sollten Sie bei Kilometerabweichungen frühestens nach gut der Hälfte der Laufzeit erst den Vertrag anpassen.