Minimieren Sie Haftungsrisiken der gesetzlichen UVV durch Sorgfaltspflicht und eine entsprechende Rechtschutzversicherung.

Unfallverhütungsvorschriften – kurz UVV – sind Berufsgenossenschaftliche Verordnungen mit Gesetzescharakter für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Sie stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Auch das Fahrzeug als Arbeitsplatz zählt dazu. (Quelle: nach Wikipedia)

Fuhrparkleiter können als Vertreter des Fahrzeughalters für Vergehen der Dienstwagenfahrer haftbar gemacht und in rechtliche Streitigkeiten verwickelt werden. Der Halter haftet laut StVG und StVO beispielsweise für die Gültigkeitsüberprüfung der Fahrerlaubnisse seiner Dienstwagennutzer, für den einwandfreien Fahrzeugzustand, die Bereifung und die Ladungssicherung. Darüber hinaus schreiben die rechtsverbindlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften auch vor, die Arbeitssicherheit der Fahrzeuge und die Gefahren-Minimierung bei deren Betrieb sicherzustellen (insbesondere BGV D29). Dazu gehören u. a. die Warnwestenpflicht sowie abhängig von Fahrzeugart, Verwendungszweck, Einsatzbereich, Ausrüstung und Einbauten fallweise noch andere Vorschriften, wie solche zur Ladungssicherung.

Pflicht ist es, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand von einem Sachkundigen prüfen zu lassen. Dies kann im Rahmen der Inspektion oder Wartung erfolgen, muss jedoch separat dokumentiert werden. Als Fuhrparkmanager müssen Sie im Detail wissen, was beachtet und gemacht werden muss. Sie können zwar Ihre Risiken durch eine spezielle Rechtschutzversicherungen absichern, dennoch sollten Sie im eigenen Interesse für eine ordnungsgemäße Einhaltung der gängigen Bestimmungen gemeinsam mit Ihrem externen Flottendienstleister sorgen. Minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken.