Seit dem ersten November 2014 müssen alle Neufahrzeuge der Klasse M1 (Pkw mit max. 9 Sitzen inkl. Fahrersitz) mit dem sogenannten Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. So will es die EU Verordnung 661/2009. Die meisten Hersteller liefern seit März nach und nach ihre Pkw serienmäßig mit einem kostengünstigen indirekt oder einem teureren direkt messenden Reifendruckkontrollsystem aus.

Achten Sie bei Angeboten in der Übergangszeit darauf, dass RDKS Zusatzkosten, sofern es nötig und wo bereits möglich ist, mit einkalkuliert sind. RDKS soll die Sicherheit des Fahrers erhöhen, verteuert aber auf der anderen Seite durch die Sensortechnik – bei direkt messenden Systemen – die Komplettradanschaffung, die Raderstmontage und den saisonalen -wechsel teilweise erheblich.

VMF fasst die RDKS Tipps für Dienstwagennutzer zusammen:
RDKS erfordert Vorausblick!

  1. die Fahrzeugunterlagen zu prüfen, ob bereits RDKS verbaut wurde!
  2. den Wechseltermin bereits ab Mitte September 2014 rechtzeitig für den anstehen Radwechsel zu vereinbaren.
  3. den Fahrzeugschein bei der Terminvereinbarung bereitzuhalten, da die Werkstatt Informationen zum RDKS benötigt.
  4. bis zu teilweise mehr als einer halben Stunde zusätzliche Zeit für den Radwechsel einzuplanen.
  5. zu prüfen, ob eine Kalibrierungsfahrt notwendig ist. Die wird i.d.R. durch den Nutzer durchgeführt. Soll der Reifenhandel diese leisten, ist dies gesondert zu vereinbaren und kostenpflichtig.